Zuständigkeit Hort

Mitteilung an alle Eltern von Hortkindern an staatlichen Schulen in der Stadt Altenburg

 

Bei der Stadtverwaltung Altenburg gelten ab 01. Januar 2022 neue Zuständigkeiten für die Bearbeitung der Hortgebühren. Der Fachdienst Kommunale Abgaben übernimmt die Bearbeitung der Hortgebühren vom Fachdienst Soziales und Schulen.

Somit sind Anträge, Hortabmeldungen oder Änderungsmitteilungen, für Schülerinnen und Schüler der 1. bis 4. Klassen an staatlichen Schulen in der Stadt Altenburg, an den Fachdienst Kommunale Abgaben zu richten. Entsprechende Formulare sind ab 01. Januar 2022 in geänderter Form auf der Homepage der Stadt Altenburg zu finden.

Die für die Hortgebührenbearbeitung zuständigen Mitarbeiterinnen des Fachdienstes Kommunale Abgaben  sind zu den Sprechzeiten im Altenburger Rathaus (Markt 1), Zimmer 2.13, unter den Telefonnummern 03447 / 594 – 251 bzw. 594-250 oder per E-Mail unter: 

hortgebuehren@stadt-altenburg.de zu erreichen.

 

Wir bitten um entsprechende Beachtung.